Übertritt an die neue Schule
Nach der Grundschule steht der Übertritt an eine weiterführende Schule (Mittelschule, Realschule, Gymnasium) bevor. Den Eltern werden hierzu Informationen angeboten.
Informationen für Eltern der 4. Klasse
Für die Eltern der 4. Klassen findet im ersten Halbjahr ein Elternabend zum Thema „Übertritt in die verschiedenen weiterführenden Schulen“ statt. Ihnen soll durch diese Veranstaltung die Entscheidung, welche Schule Ihr Kind in den nächsten Jahren besuchen soll, erleichtert werden. Die weiterführenden Schulen halten im Zeitraum Januar/Februar/März ebenfalls Informationsveranstaltungen ab. Als Eltern können Sie zusätzlich ein Gespräch mit einer Beratungslehrkraft einer Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule oder eines Gymnasiums führen. Ein solches Gespräch müssen Sie nicht führen. Ihr Kind hat keinen Nachteil, wenn Sie kein Gespräch wünschen.
Übertrittsregelung
Maßgeblich ist die Eignung des Kindes, die sich sowohl aus seinem Leistungsvermögen als auch aus den Anforderungsprofilen der einzelnen Schularten ergibt. Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind angebracht ist. Sie zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch (D), Mathematik (M) und Heimat- und Sachunterricht (HSU) der 4. Jahrgangsstufe heran. Der Übertritt an die Mittelschule erfolgt ohne weiteres Übertrittsverfahren. Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 (max. Summe 8 der Noten aus den Fächern D, M und HSU) erforderlich. Für den Übertritt auf das Gymnasium muss eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 (max. Summe 7 der Noten aus den Fächern D, M und HSU) erreicht werden.
Probeunterricht
Falls der erforderliche Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis nicht erreicht wurde, kann ein sogenannter Probeunterricht zur Feststellung der Eignung besucht werden. Der Probeunterricht ist ein Unterricht mit Prüfungscharakter. Er findet an drei Tagen an der aufnehmenden Schule statt. Die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik werden zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Die Eltern können sich dennoch für den Übertritt entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern mindestens die Note 4 erreicht wurde.
Termin ÜbertrittszeugnisDie Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis.
Wichtige links mit Übertrittsinformationen für Eltern:
https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
https://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/schulsuche.html
http://www.km.bayern.de/eltern/schularten.html
http://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-familie.html
http://www.mein-bildungsweg.de
Bitte wenden Sie sich zur persönlichen Beratung über den besten Weg für Ihr Kind an die Klassenlehrkraft, die Ihr Kind persönlich kennt sowie seine Stärken und Möglichkeiten einschätzen kann.
Weitere Beratungsmöglichkeiten finden Sie auch unter dem Punkt "Schulberatung".